Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 ALLGEMEINES

Jeglicher Art von Leistungen durch HELMOD – Helmut Opperer – liegen diese AGBs zugrunde und können nicht durch kundeneigene Vorgaben oder Abweichungen geändert werden.

 

§ 2 BUCHUNG

Unsere Angebote sind unverbindlich und bedürfen einer konkreten, schriftlichen Auftragsbestätigung. Erst dann kommt der Auftrag zustande.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich möglich. Folgende, pauschalen Kostenersätze werden bei einem Rücktritt fällig: Ab Zustandekommen des Auftrags

bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des gesamten Honorars

bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 70 % des gesamten Honorars

und danach: 90 % des gesamten Honorars

 

§ 3 PROGRAMMGESTALTUNG

HELMOD – Helmut Opperer – ist in der Gestaltung seines Programmes grundsätzlich frei und nicht an Weisungen eines Dritten gebunden. Das Betrifft auch die Wahl der Arbeitskleidung u. ä.

 

§ 5 ARBEITSUNFÄHIGKEIT

Auftretende Arbeitsunfähigkeit von HELMOD – Helmut Opperer – z. B. durch Stimmversagen, Krankheit usw. gilt als höhere Gewalt und HELMOD wird sich bemühen, ist aber nicht verpflichtet für einen gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

 

§ 6 INFORMATIONEN

Sämtliche von HELMOD – Helmut Opperer – verlangten und für die Moderation notwendigen Unterlagen müssen vom Kunden bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

 

§ 7 HAFTUNG

HELMOD – Helmut Opperer – übernimmt keinerlei Haftung für höhere Gewalt. Das Wetterrisiko liegt ausschließlich beim Veranstalter. 

 

§ 8 HONORAR

Das vereinbarte Honorar versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist am Veranstaltungstag fällig. Über Honorar und Konditionen gilt Stillschweigen als vereinbart.

 

§ 9 VERWENDUNG VON PRODUKTIONEN

HELMOD hat in jedem Fall das Recht, alle Produktionen - egal ob Ton, Bild oder beides - als Beispiele zur Bewerbung der eigenen Arbeit zu verwenden.